1.1.1 Alle Bildungsgänge werden didaktische Jahresplanungen ausarbeiten, die u. a. folgende Merkmale aufweisen sollen an Lernfeldern orientierte Lernsituationen, zeitliche und personelle Zuordnung der Unterrichtsinhalte, methodische Hinweise.
1.1.2 Die didaktischen Jahresplanungen werden regelmäßig in den Bildungsgängen überprüft und weiterentwickelt
1.1.3 Alle Gremien und Arbeitsbereiche unserer Schule werden kontinuierlich die Planung und Umsetzung ihrer Arbeit kritisch überprüfen.
1.2.1 In den Bildungsgängen des Berufskollegs Bergisch Gladbach wird ein regelmäßiger Austausch zwischen den unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern stattfinden, der den Entwicklungsstand der jeweiligen Lerngruppe im Hinblick auf die genannten Aspekte analysiert.
1.2.2 Auf der Basis dieser Analyse werden auf den Bildungsgangkonferenzen Unterrichtsmaterialien und geeignete Methoden entwickelt werden, die eine sysÂtematische Förderung im Sinne des Leitzieles ermöglichen. Diese Bildungsgangkonferenzen werden regelmäßig stattfinden.
1.4.1 Bildungsgänge, in denen Jugendliche mit Förderbedarf unterrichtet werden, werden auf der Basis einer systematischen Analyse- Aktionsprogramme entwickeln, die die Differenzierung der Unterrichtsorganisation akzentuieren und dadurch die Möglichkeit der Integration dieser Jugendlichen erhöhen.
1.4.2 Die Vermittlung sowohl elementarer theoretischer als auch praktischer Grundfertigkeiten wird ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit in diesen Bildungsgängen sein.
1.5.1 Die Planung von Unterrichtsprozessen wird den Aspekt der individuellen Entwicklung berücksichtigen.
1.5.2 Zusätzliche Aktivitäten (Sport, Kultur, Kunst, etc.) werden es unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihrem individuellen Ausdrucksbedürfnis nachgehen zu können.
1.6.1 Alle Bildungsgänge unseres Berufskollegs sind aufgerufen Formen der Kommunikation und Diskussion zu entwickeln, die Modellcharakter für demokratisches und soziales Miteinander haben.
1.6.2 Die Schülerinnen und Schüler werden ausdrücklich ermutigt an Entscheidungen, die ihren Schulalltag betreffen, aktiv mitzuwirken. Die SV wird durch Umfragen klären, wo Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich Defizite sehen und gemeinsam mit den Gremien der Schule Schritte zur Verbesserung einleiten.
1.6.3 Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer werden sich an gesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und diese aktiv in das Schulleben integrieren.
1.7.1 Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen werden jährlich eine Auswertung nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten der statistischen Daten des Berufskollegs Bergisch Gladbach durchführen und veröffentlichen.
1.7.2 Auf dieser Grundlage werden sie konkrete Zielsetzungen und Perspektiven der Gleichstellungsarbeit entwickeln.
1.7.3 Auf der Basis der darin ermittelten Sachlage wird ein Konzept erstellt werden, das den Prinzipien des Gender Mainstreaming verpflichtet ist. Seine Umsetzung wird durch die Schulleitung initiiert und in angemessenen Zeiträumen (mindestens alle drei Jahre) evaluiert.
1.7.4 Die Entwicklung eines Konzeptes zur Mädchen- und Jungenförderung wird innerhalb eines Jahres von den Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen eingeleitet.
Alle Bildungsgänge werden Aktivitäten planen und umsetzen, die ihre Schüler und Schülerinnen zur Auseinandersetzung mit den Anforderungen von Berufstätigkeit und der für den jeweiligen Beruf spezifischen Arbeitswelt anregen.
Im Spannungsfeld zwischen Gesundheit und Krankheit wird in allen Bildungsgängen eine bewusste Förderung gesunderhaltender Kompetenzen angestrebt in körperlich-biologischer Hinsicht: den Körper in Ruhe und Bewegung wahrnehmen, mit beruflichen Belastungen umgehen, Ausgleichschancen nutzen, die eigene Lebensweise reflektieren usw., wie auch in psychosozialer Hinsicht: Stärkung der Persönlichkeit, Kreativität, gegenseitige Achtung, Anerkennung und Wertschätzung als gesund-erhaltende Faktoren einer ganzheitlich verstandenen Gesundheit
1.10.1 Alle Gremien der Schule werden eine Diskussion darüber führen, wie die Bereitschaft gefördert werden kann, uns als Teil der Umwelt zu begreifen sowie nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenschonung zu betreiben. Sie werden daraus konkrete Handlungsgrundsätze und Aktivitäten ableiten.
1.10.2 Bei der Planung und Ausarbeitung der Unterrichtsinhalte (z.B. in Lernsituationen) werden die Bildungsgänge planmäßig die Aspekte "nachhaltiges Wirtschaften" und "Ressourcenschonung" als bedeutsame Inhalte der Ausbildung berücksichtigen.
2.1.1 Die Bildungsgänge werden mit den Partnern der Bildungsarbeit (z.B. den dualen Partnern, den Innungen und Kammern, den überbetrieblichen Ausbildungsstätten, freien Trägern etc.) kooperieren und Leitlinien für eine Zusammenarbeit formulieren, in denen auf die bewährte Arbeit zurückgegriffen werden wird.
2.1.2 Die Schule wird weiter EU-Projekte und internationale Austauschmaßnahmen durchführen sowie Schulpartnerschaften pflegen. Die BLK wird den regelmäßigen schulinternen Austausch über Maßnahmen in diesem Bereich initiieren.
2.1.3 Bildungsgänge und Fachkonferenzen werden vorhandene Ansätze der Öffnung von Schule und Unterricht, die auf die Lebenswirklichkeit außerhalb der Schule bezogen sind, zusammentragen und weiterentwickeln.
2.2 eine Atmosphäre schaffen, in der die Achtung vor der Integrität anderer und der Respekt vor jedem Menschen gelebt werden können,
2.2.1 Alle am Schulleben Beteiligten, die Schulleitung, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern sowie alle Gremien werden sondieren, was sie gemeinsam oder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich tun können, um den Schülerinnen und Schülern positive Erfahrungen demokratischen und sozialen Verhaltens zu ermöglichen, um fragwürdige Verhaltensweisen innerhalb und außerhalb der Schule zum Gegenstand reflexiver und praktischer Auseinandersetzung zu machen.
2.2.2 Veranstaltungen und Maßnahmen, die aus diesen Überlegungen hervorgehen werden, gehören zum Programm der Bildungsgänge und ggf. von Fachkonferenzen.
2.3.1 Die Bildungsgänge sowie übergeordnete Gremien werden Aktivitäten initiieren, die zur Verbesserung der Arbeitsplatzzufriedenheit beitragen.
2.3.2 Auf der Basis dieser Ergebnisse werden ggf. auf den verschiedenen Ebenen Aktivitäten initiiert werden, die zu einer Verbesserung des Arbeitsklimas beitragen.
2.3.3 Die Gremien werden Methoden entwickeln, die die gleichberechtigte Kooperation der Bildungsgänge untereinander sicherstellen werden.
2.4.1 Die zuständigen Gremien der Schule werden ein Beratungskonzept in Kraft setzen. Das Beratungskonzept wird getragen durch:
Kollegiale Beratung
Lehrer/in-Schüler/in-Beratung
Schüler/in-Schüler/in-Beratung
2.4.2 Das Beratungskonzept wird eng verknüpft mit dem Beratungsangebot der Jugendberatung am Berufskolleg (JUBS). Die Jugendberatung wird gebildet durch mindestens zwei fest angestellte Sozialarbeiter/innen, deren Stellen geschlechtsparitätisch besetzt werden.
2.4.3 Mögliche Beratungsfelder werden sein:
Schulischer Beratungsbedarf
Beratungsbedarf im Lebensumfeld
Beratungsbedarf in schwierigen Lebens- und Schulsituationen
Beratung bei Gleichstellungsfragen
Fragen der Sucht- und Gewaltprävention
2.5.1 Die Schulleitung wird das bestehende Organisationsschema so weiterentwickeln, dass es die Organisationsstruktur des Berufskollegs umfassend und übersichtlich beschreibt.
2.5.2 Das Personalführungskonzept wird unter Federführung der Schulleitung überprüft und weiterentwickelt. Schwerpunkte sind Rationalität und Transparenz Motivation der Lehrerinnen und Lehrer
Karriereplanung
Fortbildungsplanung
Optimierung des Einsatzes
Förderung von Teamstrukturen
2.5.3 Auf Initiative der Schulleitung werden unter Beteiligung des Kollegiums die Grundsätze der Arbeitsorganisation festgelegt werden (Organisationshandbuch) und ab diesem Zeitpunkt für alle Abläufe auf allen Ebenen verbindlich sein.
2.5.4 Unter Federführung der Schulleitung wird ein Konflikt- Management- Konzept entwickelt werden. Es soll gewährleisten, dass aktuelle wie strukturelle Konflikte rechtzeitig erkannt werden und dass geeignete Maßnahmen zur Konfliktlösung eingeleitet werden.
2.6.1 Eine von der BLK ins Leben gerufene Arbeitsgruppe wird ein Konzept vorlegen, wie am Berufskolleg dem in diesem Leitziel angesprochenen Bedürfnis in allen Räumen und Aufenthaltsbereichen Rechnung getragen werden kann.
2.6.2 Auf dieser Basis werden BLK und Schulleitung einen -zunächst auf fünf Jahre ausgelegten- Aktionsplan erarbeiten und der Lehrerkonferenz zur abschließenden Erörterung und Verabschiedung vorlegen. Im Anschluss wird dieses Vorhaben Schritt für Schritt umgesetzt werden.
2.7.1 In den Bildungsgängen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler die Schule und das Schulumfeld daraufhin untersuchen, wo aus ihrer Sicht positive Ansätze und wo Defizite in Bezug auf das Leitziel festzustellen sind.
2.7.2 Auf dieser Basis werden sie in die Zukunft gerichtete Szenarien entwerfen, wie sich das äußere Erscheinungsbild der Schule aus ihrer Sichtweise verändern sollte.
2.7.3 Die BLK wird auf der Grundlage dieser Szenarien ein langfristig angelegtes Programm zur Umgestaltung vorlegen. Gesichtspunkte, die aus heutiger Sicht dabei wichtig erscheinen:
Einheitlichkeit im Erscheinungsbild (Corporate Identity)
ein klares Leitsystem
Ästhetik in der Ausgestaltung
3.2.1 Die Bildungsgänge werden einmal pro Jahr die Möglichkeit haben, bedeutsame Veränderungen und Entwicklungen der Rahmenbedingungen darzustellen, unter denen Bildung und Erziehung an unserem Berufskolleg stattfinden.
3.2.2 Die BLK wird mindestens eine Sitzung pro Schuljahr dazu nutzen, um auf der Basis der oben genannten Vorlage abteilungsübergreifend in einen Austausch zu treten und ggf. Konsequenzen abzuleiten, z.B. durch
Anpassung der Bildungsarbeit
Anpassung der Bildungsangebote
3.3.1 Schulleitung und BLK werden einen Prozess anstoßen, in dessen Verlauf das Berufskolleg als Ganzes wie auch die einzelnen Bildungsgänge diskutieren und beschließen werden, auf welche Weise Evaluierungs- und Bewertungsverfahren eingesetzt werden können.
3.3.2 Alle Bildungsgänge des Berufskollegs werden für ihre eigenen bildungsgangbezogenen Belange Evaluierungskonzepte erarbeiten und beschließen, z.B.
Ausbildungserfolg und -zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler
Arbeitssituation der Kolleginnen und Kollegen in den Bildungsgängen
Entwicklung der Bildungsgangarbeit.
3.3.3 Die BLK wird für bildungsgangübergreifende Belange Evaluierungskonzepte erarbeiten und beschließen, in denen u. a. folgende Bereiche berücksichtigt werden:
Schulleitung
Schulverwaltung
Stundenplanung
Außenwirkung
Verwendung der finanziellen Ressourcen
3.3.4 Alle Gremien und Arbeitsbereiche unserer Schule (Schulleitung, Lehrerkonferenz, Schulkonferenz, Studiendirektorenkonferenz, Abteilungsleiterkonferenz (BLK) ) werden sich nach Beratungen verpflichten, zu Beginn jedes Schuljahres verbindliche Absprachen über ihre inhaltliche Arbeit und Organisation (z.B. Jahresplanung) zu treffen und diese bis zum Beginn der Herbstferien als Anlage zum Schulprogramm ins Intranet des Berufskollegs zu stellen. Konzeptionelle, längerfristig relevante Arbeitsschwerpunkte, z.B. Einrichtung neuer Bildungsgänge, werden hier rechtzeitig der Schulöffentlichkeit bekannt gegeben werden.
3.3.5 BLK und erweiterte Schulleitung werden festlegen, für welche Bereiche der schulischen Arbeit Checklisten bzw. Handbuchdokumentationen für wiederkehrende Abläufe erstellt werden sollen.
3.4.1 Das Schulprogramm wird als Instrument der Evaluation in Abständen von zwei Jahren einer Überprüfung durch die BLK unter Einbeziehung der Rückmeldung der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge unterzogen werden. Einbezogen werden auch Anregungen der Elternvertretung.
3.4.2 Die Ergebnisse, d.h. die jeweils aktualisierte Fassung des Schulprogramms, werden im Intranet der Schule und im Internet dokumentiert werden.
3.4.3 Zu dem Schulprogramm gehört eine kontinuierliche und aktuelle Dokumentation der Aktivitäten, die unternommenen wurden, um die im Schulprogramm formulierten Ziele zu erreichen. Die BLK wird die Erstellung dieser Dokumentation koordinieren.