Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Fachschule für Sozialpädagogik ist neben dem Schulgesetz NRW vor allem die APO BK (Ausbildungs- und Prüfungsordnung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage E (Bildungsgänge der Fachschule). Diese finden Sie bei Interesse z.B. im Internet unter www.learn-line.nrw.de.

Lehrplan:  

Im Sommer 2014 sind grundlegend geänderte Richtlinien und Lehrpläne für die Fachschule für Sozialpädagogik in Kraft getreten.

Es werden allgemeinbildende Fächer unterrichtet:

Berufsbildender Bereich:

Dieser ist in sechs große Lernfelder unterteilt:

Innerhalb dieser Lernfelder werden die Inhalte der Ausbildung (pädagogische, soziologische, psychologische Theorie, deren methodische Umsetzung, relevante juristische Grundlagen, sowie die Bildungsbereiche: Medien, Sprache, Kunst, Natur- und Kulturelle Umwelt, Spiel) so organisiert, dass Sie sich - ausgehend von Lernsituationen (das sind Praxissituationen aus dem beruflichen Alltag) - in den jeweiligen Lern- und Bildungsbereichen (früher waren dies die Fächer) mit den sich daraus ergebenden Fragestellungen auseinandersetzen. All dieses Wissen wird dann zum Ende einer Lernsituation zusammengetragen und für alle transparent gemacht. Anschließend erfolgt die Arbeit an einer neuen Lernsituation. Die Notenausweisung auf dem Zeugnis erfolgt pro Lernfeld.  

Die Unterrichtsorganisation erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstlernphasen stellen einen erheblichen Teil der Ausbildung dar.

Die Ausbildenden werden als Studierende bezeichnet.

Der Abschluss der Fachschule ist auf dem Deutscher Qualitätsrahmen DQR der Stufe  6 zugeordnet.

Den vollständigen Lehrplan für die Fachschule für Sozialpädagogik finden Sie im Internet unter www.learn-line.nrw.de

 

 

Praxisbesuche:

Die Praktikantinnen werden von den unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen in der Praxis betreut und in der Regel 2-3 x im Laufe eines Praktikums besucht. Die Besuche können je nach Ausbildungsstand unterschiedliche Schwerpunkte haben, so gibt es

Die Präsentationen bzw. das pädagogische Handeln der Praktikantin sind vor allem Anlass für ausführliche Reflexionen und Ausbildungsgespräche.  

Im Praktikum sind die Praxisanleiterinnen wichtige Ausbilderinnen. In jedem Praktikum findet zum Austausch und zur Information ein Praxisanleitertreffen statt. Diese Treffen werden vornehmlich von den Praktikantinnen vorbereitet und gestaltet und stellen wichtige Präsentations- und Moderationserfahrungen für die Auszubildenden dar.