Dieser Ausbildungsberuf steht allen Jugendlichen offen. Sie sollten jedoch farbtüchtig, schwindelfrei sowie nicht Allergie gefährdet gegenüber Farben und Beschichtungsstoffen sein.
Voraussetzung ist ein mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossener Lehrvertrag.
Die Anmeldung am Berufskolleg übernimmt der Betrieb bei Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Bei der Ausbildung zum Maler und Lackierer / zur Maler- und Lackiererin wird grundsätzlich zwischen den Fachrichtungen Gestaltung und Instandsetzung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege sowie Bauten- und Korrosionsschutz unterschieden. Das Angebot der Handwerkskammer besteht derzeit in der  Ausbildung im Bereich Gestaltung und Instandsetzung.
Die Ausbildung kann bei entsprechenden praktischen Vorerfahrungen und/oder guten Zeugnissen in Absprache mit dem Betrieb von vorne herein auf zweieinhalb bzw. zwei Jahre oder in Absprache mit Betrieb und Berufsschule während der laufenden Ausbildung auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden.

Die Ausbildung zur Bauten- und Objektbeschichterin / zum Bauten- und Objektbeschichter dauert zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss und entsprechenden Leistungen kann ein neuer Vertrag mit dem Lehrherrn über das 3. Ausbildungsjahr als Maler / Malerin geschlossen werden.

 

Sowohl die Bezeichnung des Ausbildungsberufes als auch die Dauer der Ausbildung werden in der Verordnung über die Ausbildung zur Malerin / zum Maler vom 01. August 2003 festgelegt (http://www.gesetze-im-internet.de/malerlackausbv/index.html).

 

Inhalte der Ausbildung: Bauten- und Objektbeschichterin/ Bauten- und Objektbeschichter

 

Maler- und Lackiererinnen/Maler und Lackierer

Zum Ausbildungsprofil der Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen kommen folgende Tätigkeiten noch hinzu: