Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Unterricht
Lernfelder
Der Unterricht in den Fachklassen des Dualen Systems wird in Lernfelder gegliedert. Diese Lernfelder (LF) sind in den einzelnen Ausbildungsberufen und in den Ausbildungsjahren unterschiedlich.
Berufsbezogene Lernbereiche in Theorie, Praxis und Labor:
- Installieren und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagen
- Planen, Errichten und Warten gebäudetechnischer Systeme
- Planen, Errichten und Warten energietechnischer Anlagen
- Wirtschaftslehre und Betriebslehre
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Politik/Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern
1. Ausbildungsjahr
Installieren und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagen
- LF1: Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
- LF2: Elektrische Installationen planen und ausführen Planen, Errichten und
Warten gebäudetechnischer Anlagen
- LF3: Steuerungen analysieren und anpassen
- LF4: Informationstechnische Systeme bereitstellen
2. Ausbildungsjahr
Installieren und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagen
- LF5: Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
Planen, Errichten und Warten gebäudetechnischer Anlagen
- LF7: Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
Planen, Errichten und Warten energietechnischer Anlagen
- LF6: Anlagen und Geräte analysieren und prüfen
- LF8: Antriebssysteme auswählen und integrieren
3. Ausbildungsjahr
Planen, Errichten und Warten gebäudetechnischer Anlagen
- LF9: Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
- LF10: Elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und in Stand halten Planen, Errichten und Warten energietechnischer Anlagen
- LF11: Energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und in Stand setzen
4. Ausbildungsjahr
Planen, Errichten und Warten energietechnischer Anlagen
- LF12: Energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren
Planen, Errichten und Warten gebäudetechnischer Anlagen
- LF13: Energie- und gebäudetechnische Anlagen in Stand halten und ändern




