Aktuelles
Das Online-Buchungssystem für den Beratungstag 20.11.2021 ist online. Tag der offenen Tür:...
Mehr lesen...Ab dem Schuljahr 2021 bieten wir die Ausbildung zur Kinderpflegerin, zum Kinderpfleger auch in...
Mehr lesen...Telefonisches Beratungsangebot für Interessentinnen und Interessenten
Mehr lesen...Herzlich willkommen auf der Website des Berufskollegs Bergisch Gladbach
Zum Halbjahreswechsel findet am Samstag, 29.1.2022 von 9 Uhr bis 13 Uhr wieder unser Tag der offenen Tür statt.
Wir laden Sie ein, sich umfassend über alle Bildungsgänge unserer Schule zu informieren und sich für das Schuljahr 2022/2023 anzumelden.
Es wird wieder Darbietungen von Schülerinnen und Schülern geben, und natürlich werden unsere Gastronomen Sie mit attraktiven Angeboten versorgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Öffnungszeiten im Sekretariat
Das Sekretariat ist geöffnet:
Dienstags bis freitags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr (Ab 8.9. bis 13:15 Uhr).
Montags ist das Sekretariat geschlossen.
Telefonisch sind wir montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr erreichbar.
Maskenpflicht im Gebäude
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht im Gebäude.Es gilt auch weiterhin, dass Personen, die die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin oder von der Schule augeschlossen werden. Eine Zusammfassung der aktuellen Regeln finden Sie hier.
Testpflicht am BKGL
Die Testpflicht ist im Erlass des Ministeriums wie folgt festgelegt:
Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich drei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen.
Wer eine vollständige Impfung oder die Genesung nachweisen kann, ist von der Testpflicht befreit. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Unterricht teilnehmen.
Handlungsempfehlung bei Syptomen im Zusammenhang mit Corona
Hier finden Sie die Handlungsempfehlung Corona.
Informationen des Sekretariats
- Schulbescheinigungen erhalten Sie ausschließlich über Ihre Klassenleitung
-> Kontaktinformationen und Zuständigkeiten unserer Kolleginnen im Sekretariat







